Nach langem Suchen habe ich endlich auf der Seite von finanztip.de eine sehr gut gemachte Zusammenfassung über die rechtlich und steuerlich beachtenswerten Punkte gefunden: Das Wichtigste in Kürze: Über Plattformen im Internet kannst du deine Wohnung teilweise oder komplett untervermieten – auch für kurze Zeiträume. Als Mieter musst du dir die ausdrückliche Erlaubnis deines Vermieters für eine häufige Vermietung an Gäste für kürzere Zeiträume einholen. Sogenannte Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum können die geplante Untervermietung einschränken oder verbieten. Erkundige dich beim zuständigen Bezirksamt. Die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen musst du in deiner Steuererklärung angeben. Ob Steuern anfallen, hängt allerdings von deiner individuellen Situation ab. Gewerbesteuern werden erst relevant, wenn du durch die Untervermietung mehr als 24.500 Euro pro Jahr einnimmst . Den ausführlichen Artikel findest du auf der Webseite von www.fin
Das HALE ALOHA mit 3 Gästezimmern oder alternativ 1 Zimmer und einer Ferienwohnung. Ja, es ist viel Aufwand und kostet einiges an Mühe. Die Einrichtung des Profiles und der Inserate. Besonders am Anfang, wenn alles noch recht neu ist – was muss wohin, Bilder machen, Beschreibungen zusammentippen– und noch viel mehr, wenn man sich erst einmal daran gewöhnen muss das Smartphone als Haupt-Kommunikationsmittel einzusetzen. Ja, es kostet viel Zeit Anfragen zu beantworten, die Zimmer und das Haus zu putzen, ordentlich zu halten und Reparaturen zu machen und die Gäste zu betüddeln (plattdeutsch für “sich um sie kümmern) Doch ganz klare Ansage: Es lohnt sich sehr! Es macht Spaß und tut unserem Haushaltsbudget sehr gut! Hier die E-Mail von Airbnb, die wir am 12.08.2017 erhalten haben, nachdem am Tag davor zwei neue Gäste eingecheckt haben: "Hallo Arwed & Anakalia, wir haben eine Auszahlung über 1029,- EUR via Überweisung an dich freigegeben. Diese Auszahlung